Gerne stellt der Vermieter während der Wohnungsbesichtigung ebenfalls Fragen. Schließlich möchte er sich ein Bild von dir machen. Das ist natürlich absolut in Ordnung. Wenn er aber nach deinem Musikgeschmack fragt, solltest du hellhörig werden. Denn solche Fragen sind offiziell unzulässig. Grundsätzlich geht es den Vermieter nämlich nur etwas an, ob du die Miete bezahlen kannst.
Faustregel: Private oder sogar intime Fragen sind bei der Wohnungsbesichtigung unzulässig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fragen zu Mitgliedschaften wie „Engagieren Sie sich in einer Partei?“
- Fragen zur Familienplanung wie „Haben Sie einen Kinderwunsch?“
- Fragen zum Gesundheitszustand wie „Leiden Sie unter Allergien?“
Keine Sorge: Die meisten Vermieter stellen dir keine unzulässigen Fragen. Wenn der Vermieter sie dir aber trotzdem stellt, darfst du zu einer Notlüge greifen. Der Meinung ist der deutsche Mieterbund (DMB). Denn wenn du gar nicht antwortest, könnten sich deine Chancen auf die Zusage womöglich verschlechtern. Letztlich entscheidest du aber natürlich selbst, wie du mit solchen Fragen bei der Wohnungsbesichtigung umgehst.
Dein Termin für die Wohnungsbesichtigung findet bald statt? Wir drücken dir die Daumen, dass du deine Traumwohnung findest!