Nachmieter finden oder werden: Was es zu beachten gilt

03.11.2024 | von Sebastian Kleber

Ratgeber

Dieser Artikel wurde im Juli 2024 gründlich aktualisiert und verbessert. Im Zuge dessen wurden auch alle Daten und Statistiken auf den neuesten Stand gebracht. Du suchst eine neue Wohnung, weil du mit jemandem zusammenziehst oder weil deine alte Wohnung nicht mehr zu dir passt? Wenn du zum Beispiel in einer Stadt wohnst, in der Wohnraum knapp ist, kann das ganz schön stressig werden. Und eine der wichtigsten Fragen beim Umzug ist: Was machst du mit der alten Wohnung und ihrer Kündigungsfrist? Es gibt zwei Möglichkeiten, die allerdings beide nicht optimal sind:

a) Sofort kündigen, wenn du in Umzugslaune bist – und schlimmstenfalls ohne ein Dach über dem Kopf dastehen.

b) Erst kündigen, wenn du eine neue Wohnung gefunden hast – und doppelt Miete bezahlen.

Der Ausweg aus diesem Dilemma muss allerdings nicht immer schwierig sein: Versuche doch, einen Nachmieter für deine Wohnung zu finden. Hier erfährst du, was es dabei zu beachten gibt.

Kann man Nachmieter vorschlagen?

Ob du einen Nachmieter vorschlagen darfst, hängt erst einmal von deinem Mietvertrag ab. Wenn dein Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel hat, hast du auf jeden Fall das Recht, einen geeigneten Nachmieter vorzuschlagen. Dadurch kannst du dann (hoffentlich) die Kündigungsfrist für deine Wohnung umgehen. Aber Vorsicht! Es gibt hier die echte Nachmieterklausel und die unechte Nachmieterklausel.

Unterschied zwischen echter und unechter Nachmieterklausel

Die echte Nachmieterklausel berechtigt dich, auf jeden Fall einen Nachmieter zu stellen. Dieunechte Nachmieterklausel kommt viel häufiger vor. Du hast in diesem Fall das Recht, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen. Im Gegenzug hat der Vermieter das Recht, einen vorgeschlagenen Nachmieter abzulehnen und sich selbst um einen geeigneten Nachmieter zu kümmern.

Und wenn es keine Nachmieterklausel gibt?

Falls es keine Nachmieterklausel gibt, sprichst du am besten so früh wie möglich direkt mit deinem Vermieter und fragst, ob er sich auf einen von dir gefundenen Nachmieter einlässt. Viele Vermieter lassen sich gerne dabei helfen, einen Nachmieter für eine Wohnung zu finden. Schließlich bedeutet das wesentlich weniger Aufwand für deinen Vermieter, die Wohnung steht zwischenzeitlich nicht leer usw.

Aber Achtung: Das bedeutet natürlich im Gegenzug mehr Aufwand für dich. Du übernimmst jetzt quasi die Arbeit deines Vermieters bzw. eines Maklers, ohne dafür bezahlt zu werden (von der ersparten Doppelmiete einmal abgesehen). Mehr dazu weiter unten. Übrigens: Wenn dein Vermieter dir erlaubt, einen Nachmieter für dich zu suchen, lässt du dir das am besten schriftlich bestätigen.

Berechtigtes Interesse, vorzeitig zu kündigen

Es gibt auch noch ein sogenanntes berechtigtes Interesse, wo du gegenüber dem Vermieter auf jeden Fall dazu berechtigt bist, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, indem du einen Nachmieter stellst.

Diese Berechtigung allerdings musst du nachweisen und nur in bestimmten Fällen wird dein Vermieter einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages zustimmen müssen. Dein Interesse an einer vorzeitigen Vertragsaufhebung muss das berechtigte Interesse des Vermieters an der Fortführung des Vertrages überwiegen – und du darfst bzw. musst dem Vermieter einen akzeptablen Nachmieter stellen.

Wann übersteigt das Interesse des Mieters das des Vermieters? Der Rahmen dafür ist eng gesteckt. Beispiele dafür sind:

  1. Eine berufliche Versetzung ins Ausland oder in eine andere Stadt.
  2. Du musst ins Alters- oder Pflegeheim ziehen oder kannst die Wohnung zum Beispiel aufgrund eines Unfalles nicht mehr nutzen (sie ist nicht behindertengerecht ausgestattet oder es fehlt ein Aufzug).
  3. Du möchtest heiraten oder bekommst Nachwuchs und die Wohnung wird zu klein.

Rechtlich gesehen ist es grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung, wann der Vermieter einer vorzeitigen Entlassung des Mieters aus dem Vertrag zustimmen muss. Allerdings machen Gerichte ihre Entscheidung oft von der Restlaufzeit des Mietverhältnisses abhängig. Je kürzer die Restlaufzeit, desto häufiger tendierten Gerichte in der Vergangenheit dazu, Vermietern recht zu geben, die vorgeschlagene Nachmieter ablehnen wollten.

Berechtigtes Interesse – rechtliche Pflichten für dich

Kannst du ein berechtigtes Interesse zur vorzeitigen Vertragsauflösung vorweisen, darfst du nicht nur einen Nachmieter stellen, sondern musst es sogar, um vorzeitig aus dem Mietvertrag auszuscheiden. Du kannst allerdings nicht einfach irgendjemanden vorschlagen, denn deine Kandidaten müssen zumutbare Ersatzmieter sein. Das heißt zum einen, dass der Nachmieter in der Lage sein muss, die Miete bezahlen zu können, und zum anderen, dass er sich beispielsweise an die Hausordnung zu halten hat.

Beachte auch, dass du – Nachmieter hin oder her – in der Regel kein berechtigtes Interesse hast, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszuscheiden, wenn:

  1. du deinen Arbeitsplatz verlierst.
  2. dein selbstgenutztes Wohneigentum wie ein Haus oder eine Wohnung fertiggestellt ist.
  3. du dir bereits mit einem geeigneten Nachmieter bzw. Ersatzmieter einig geworden bist, denn das alleine reicht noch als Grund.

Sonderkündigungsrechte

Keine Regel ohne Ausnahme, wer kennt es nicht. Das gilt natürlich auch für Mietverhältnisse. Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem du keinen Nachmieter stellen musst, um frühzeitig aus deinem Mietvertrag auszusteigen, kannst du oft in diesen Fällen geltend machen:

  1. Wenn deine Miete erhöht wird. Du kannst dich dann innerhalb von zwei Monaten dazu entscheiden, deinen Mietvertrag vorzeitig aufzulösen. Das musst du auf dem Schriftweg tun, damit es rechtsgültig ist. Hast du der Mieterhöhung zuvor zugestimmt, erlischt damit deine Option auf ein Sonderkündigungsrecht.
  2. Wenn dein Vermieter entscheidet, Verbesserungsmaßnahmen zur Modernisierung an der Wohnung vorzunehmen, musst du als Mieter drei Monate vor Baubeginn in Textform darüber informiert werden. Dir muss in diesem Schreiben auch mitgeteilt werden, welche Maßnahmen durchgeführt werden und welche Mieterhöhung sich nach der Modernisierung für dich ergibt. Du kannst dir dann innerhalb einer gesetzlichen Bedenkzeit überlegen, ob du außerordentlich kündigen möchtest oder nicht. Diese Frist umfasst normalerweise einen Monat ab Ende des Monats, in dem du über die Maßnahmen informiert worden bist. Du hast die Frist verschlafen, bist aber zum Entschluss gekommen, dass du sofort ausziehen möchtest? Dann kannst du gegebenenfalls immer noch von deinem Recht Gebrauch machen, wegen der Mieterhöhung zu kündigen. Kompliziert? Tja, Jura gehört nicht umsonst zu den Studiengängen, für die man am meisten lernen muss.

Und dann gibt es natürlich noch Fälle, in denen es dir schlicht nicht zugemutet werden kann, länger in der Wohnung zu verbleiben. Auch dann bist du nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen. Du musst aber natürlich Beweise haben, dass diese Gründe wirklich vorliegen. Solche schwerwiegenden Gründe für deinen sofortigen Auszug können sein:

  1. Ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache ist dir nicht möglich. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn dir der Gebrauch der Mietsache ganz oder teilweise nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, zum Beispiel weil der Vormieter nicht ausgezogen ist.
  2. Auch wenn die Wohnung im Winter nicht beheizbar ist oder wenn aufgrund eines Wasserschadens Feuchtigkeit durch die Decke dringt, bist du zur Kündigung berechtigt. Du kannst allerdings auch hier nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen, sondern musst dem Vermieter zuvor eine Abmahnung schicken und ihm auch eine angemessene Frist setzen, um den Mangel zu beheben.
  3. Ein weiterer Grund ist, dass der Zustand der Wohnung deine Gesundheit gefährdet. Beispielsweise bei Schädlingsbefall, wenn die Wohnung nachgewiesenermaßen giftige Chemikalien enthält oder bei Schimmel. Letzteres ist allerdings wieder besonders kompliziert, weil es harmlose und gefährliche Schimmelarten gibt. Da du einen Nachweis erbringen musst, hast du hier gegebenenfalls mit Kosten für Gutachter zu rechnen.

Auch bei anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Vermieters kannst du sofort kündigen. Hat dir dein Vermieter eine bewusst falsche oder zu hoch angesetzte Betriebskostenabrechnung geschickt? Oder erscheint er unangekündigt in deiner Wohnung, möglicherweise sogar mit einem unrechtmäßig einbehaltenen Schlüssel? Auch das darf ein Vermieter nämlich nicht.

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Wie schlage ich einen Nachmieter vor?

Dein Vermieter hat eingewilligt: Du darfst einen geeigneten Nachmieter suchen. Das wichtigste Wort an dieser Stelle lautet „geeignet“. Am besten fragst du deinen Vermieter, ob er bestimmte Vorstellungen hat, was den neuen Mieter betrifft, wie etwa Nichtraucher, keine Haustiere etc. Wenn dir dein Vermieter keine speziellen Anforderungen nennt, gehst du am besten von dir als Vorbild für einen geeigneten Nachmieter aus. Du solltest also bei deinem Nachmieter die gleichen Maßstäbe anlegen, wie sie dein Vermieter bei dir angelegt hat.

Das bedeutet: Schlage nicht einfach deine Kumpels vor, die gerade eine Wohnung suchen, sondern prüfe vorher gründlich die Formalitäten. Das Wichtigste: Dein Nachmieter muss sich die Wohnung, genauso wie du, finanziell leisten können.

Stelle eine Bewerbungsmappe mit persönlichem Anschreiben, Selbstauskunft, SCHUFA-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Ausweiskopie und den letzten drei Gehaltsnachweisen zusammen. Wie eine gute Bewerbungsmappe aussieht, kannst du in unserem Magazin nachlesen. Versetze dich in deinen Vermieter und trage alle Unterlagen zusammen.

Deine Chancen, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen, sind höher, wenn du mehrere Kandidaten vorzeigst, aus denen dein Vermieter auswählen kann. Dein Vermieter kann darauf bestehen, dass dein Nachmieter mindestens in etwa so viel verdient wie du, damit das Risiko für einen Mietausfall nicht höher wird.

Auch müssen die Vertragskonditionen aus Vermietersicht gleich bleiben. Das heißt, dass er oder sie eine günstigere Miete oder eine kürzere Kündigungsfrist nicht akzeptieren muss. Außerdem ist ein geeigneter Nachmieter jemand, der sofort in deinen Mietvertrag eintreten kann. Mit anderen Worten: Er verpflichtet sich zur Mietzahlung, sobald du aus der Wohnung ausgezogen bist.

Und wo findest du einen Nachmieter für deine Wohnung? Dein Freundes- und Bekanntenkreis sowie soziale Medien sind ein guter Start. Auch auf Portalen wie etwa Kleinanzeigen kannst du nach Nachmietern suchen. In einem Inserat bewirbst du deine Wohnung: Lage, Größe, Miete, gewünschtes Kündigungsdatum usw. sind die wichtigen Infos. Schlüpfe gedanklich in die Rolle deines Vermieters, um die Sache zu erleichtern. Mehr Tipps, wie du einen perfekten Nachmieter findest, findest du in unserem Magazin.

Vorlage zum Vorschlagen eines Nachmieters

Nachmieter für meine Wohnung [Adresse der Wohnung]Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau [Name des Vermieters bzw. der Vermieterin],

da ich, wie Ihnen bereits mitgeteilt, meine Wohnung zum [Datum] kündigen möchte, habe ich den/die folgenden möglichen Nachmieter für Sie gefunden. Sie sind alle geeignet und bereit, die Wohnung direkt nach meinem Auszug zu übernehmen.

Nachmieter 1: [Name des Nachmieters, jetzige Adresse, Telefonnummer]Nachmieter 2: [Name des Nachmieters, jetzige Adresse, Telefonnummer]Nachmieter 3: [Name des Nachmieters, jetzige Adresse, Telefonnummer]Detaillierte Informationen zu allen Nachmietern finden Sie im Anhang.

Bitte teilen Sie mir mit, ob eine dieser Personen Ihren Vorstellungen entspricht und meine Wohnung übernehmen kann.

Vielen Dank

[Dein Name und deine Unterschrift]

Mit dieser Vorlage sollte es ganz einfach für dich sein, einen Nachmieter vorzuschlagen.

Was muss ich bei einer Kündigung mit Nachmieter beachten?

Wenn du einen geeigneten Nachmieter gefunden hast, kannst du deine Wohnung nun auch offiziell kündigen. Idealerweise hast du deinen Vermieter vorher darüber informiert. In deinem Kündigungsschreiben solltest du die folgenden Dinge anführen:

  • Adresse der Wohnung, die du kündigst
  • Kündigungsgrund
  • Datum des geplanten Auszugs bzw. der Kündigung der Wohnung
  • Liste der gefundenen und geeigneten Nachmieter mit Namen und Adresse
  • Unterschrift und Datum
  • als Anhang: zusätzliche Informationen zu den Nachmietern (siehe oben)

Sende diesen Brief als Einschreiben an deinen Vermieter und bewahre die Quittung der Post sowie eine Kopie des Briefs auf. Du brauchst ggf. einen Nachweis für den Versand.

Vorlage für Kündigung mit Nachmieter

Kündigung meiner Wohnung [Adresse der Wohnung]Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau [Name des Vermieters bzw. der Vermieterin],

hiermit möchte ich meine Wohnung an der obigen Adresse zum [Datum] kündigen, da ich [Kündigungsgrund, wie etwa: eine Arbeit in Stadt XY antreten werde, ein Kind erwarte, mit meinem Partner zusammenziehen möchte usw.].

Eine Liste potenzieller und geeigneter Nachmieter werde ich Ihnen so schnell wie möglich zusenden.

Vielen Dank

[Dein Name und deine Unterschrift]

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Kann ein Vermieter vorgeschlagene Nachmieter ablehnen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, durchaus. Einer weit verbreiteten Meinung nach muss der Vermieter der Vertragsauflösung zustimmen, wenn er drei Nachmieter vorgeschlagen bekommt. Das stimmt aber nicht.

Ein Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, einen Mietvertrag vorzeitig aufzulösen. Er kann auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bzw. Vertragslaufzeit bestehen, außer es gibt im Mietvertrag die oben beschriebene sogenannte echte Nachmieterklausel. Du hast also kein Recht darauf, durch einen Nachmieter früher aus dem Vertrag zu kommen. Der Vermieter kann dein Anliegen unter Berufung auf euren rechtsgültigen Mietvertrag ablehnen.

Sollte dein Vermieter der Vertragsauflösung durch einen Nachmieter grundsätzlich zustimmen, kann er die von dir vorgeschlagenen Nachmieter allerdings trotzdem ablehnen. Das passiert oft, wenn dein potenzieller Nachmieter die Voraussetzungen wie entsprechendes Gehalt oder geforderte Dokumente nicht vorweisen kann. Anders gesagt heißt das: Es gibt kein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung durch einen Nachmieter.

Die Ausnahmen sind die echte Nachmieterklausel und die oben angeführten berechtigten Interessen, auch bekannt als Härtefälle. Eine echte Nachmieterklausel bzw. ein Härtefall gibt dir als Mieter das Recht, einen Nachmieter zu stellen, den der Vermieter akzeptieren muss, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, wie etwa:

Der von dir vorgeschlagene Nachmieter

  • ist nicht in der Lage, die Miete zu bezahlen.
  • ist nicht bereit, die Wohnung unter den bisher geltenden Vertragsbedingungen zu übernehmen.
  • möchte die Wohnung gewerblich nutzen, obwohl das im bestehenden Vertrag nicht vorgesehen ist.
  • hält genehmigungspflichtige Haustiere wie Giftschlangen, Vogelspinnen, Kampfhunde usw.
  • hat nur eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung.

Andererseits zählen die Herkunft des Nachmieters, ein möglicher Status als Student oder dass der neue Mieter ein Kind hat (und du keines hattest) nicht zu den triftigen Gründen, um einen Nachmieter abzulehnen.

Wenn sich dein Vermieter aus unzulässigen Gründen weigert, einen geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, musst du ab dem Tag keine Miete mehr zahlen, ab dem ein Nachmieter die Wohnung gemietet hätte. In diesem Fall solltest du deinem Vermieter die folgenden Belege – am besten per Einschreiben – schicken:

  • Eine schriftliche Begründung zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages.
  • Die persönlichen Daten und die Adresse des Nachmieters sowie seinen Einkommensnachweis und eine unterschriebene Vereinbarung über das zu übernehmende Mietverhältnis.
  • Das unterschriebene Übergabeprotokoll für die Wohnung.

Kann mein Vermieter mir verbieten, einen Nachmieter zu suchen?

Ja, dein Vermieter darf dir verweigern, einen Nachmieter zu suchen und das selbst übernehmen. Das hat weder für dich noch für ihn rechtliche Folgen. Nur bei einer echten Nachmieterklausel im Mietvertrag und bei den Härtefällen muss dein Vermieter zustimmen, dass du einen Nachmieter suchst. Es gelten die Details, die oben schon erwähnt wurden.

Möbel übernehmen: Was kann ich mit meinem Nachmieter vereinbaren?

Wenn dein Vermieter den Nachmieter, den du gefunden hast, akzeptiert, hat das nicht nur den Vorteil, dass du früher aus dem Mietvertrag aussteigen kannst. Du kannst auch fragen, ob dein Nachmieter Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände wie Elektrogeräte, zum Beispiel Waschmaschine oder Kühlschrank, übernehmen möchte. Das hat für euch beide Vorteile: Du sparst dir die Schlepperei bzw. das Geld für eine Entsorgung und dein Nachmieter bekommt Möbel, die perfekt in die Wohnung passen, zu einem günstigen Ablösepreis.

Solche Vereinbarungen gehen nur euch beide etwas an, der Vermieter muss nicht zustimmen. Es sei denn, es handelt sich um feste Einbauten in der Wohnung, wie etwa ein neues Bad. Du kannst deinen Nachmieter allerdings auch nicht dazu zwingen, deine Möbel zu kaufen. Wenn er dein schiefes Regal nicht haben möchte, musst du das akzeptieren.

Falls dein Nachmieter aber einige deiner Möbel übernehmen möchte, solltest du den Ablösepreis und den Zustand der Möbel am besten schriftlich festhalten. In anderen Worten: einen Kaufvertrag aufsetzen. Auch wenn beim Ablösepreis viel am Verhandlungsgeschick liegt, solltest du dich dabei am Zeitwert deiner Möbel orientieren. Liegt der vereinbarte Preis nämlich 50 % oder mehr über dem Zeitwert, ist der Vertrag ungültig und der Nachmieter kann zurücktreten.

Du kannst deinen Nachmieter auch bitten, kleinere Schönheitsreparaturen oder etwa das Streichen für dich zu übernehmen. Insbesondere, wenn dein Nachmieter die Wände in einer anderen Farbe haben möchte als du, ist das eine gute Idee und spart dir Zeit und Geld.

Allerdings sind diese Schönheitsreparaturen Gegenstand deines Mietvertrages – das heißt, es ist eine Verpflichtung von dir deinem Vermieter gegenüber. In diesem Fall brauchst du auch die Zustimmung des Vermieters, wenn du diese Verpflichtungen an den Nachmieter übertragen möchtest. Lass dir diese Zustimmung schriftlich geben, denn ohne eine solche Genehmigung bist du nicht von der Verpflichtung, Schönheitsreparaturen zu übernehmen, befreit. Das gilt auch dann, wenn dein Nachmieter diese ordnungsgemäß durchführt.

Vorlage für Möbelübernahme durch Nachmieter

zwischen [Verkäufer: dein Name, deine Adresse und Telefonnummer] und [Käufer: Name, Adresse und Telefonnummer des Nachmieters]

Der Verkäufer verkauft dem Käufer die folgenden, gebrauchten Gegenstände, die in der Wohnung [Adresse] verbleiben werden.

Gegenstand 1, genaue Beschreibung (Hersteller, Farbe, Größe, Alter etc.), KaufpreisGegenstand 2, genaue Beschreibung (Hersteller, Farbe, Größe, Alter etc.), KaufpreisGegenstand 3, genaue Beschreibung (Hersteller, Farbe, Größe, Alter etc.), Kaufpreis

Der Gesamtbetrag von xxx Euro wird vom Käufer bis spätestens [Datum] auf das folgende Konto des Verkäufers überwiesen:Kontonummer, Kontoinhaber, IBAN/BIC, Name der Bank

Diese Gegenstände wurden vom Verkäufer in die obige Wohnung gebracht. Der Käufer übernimmt vom Verkäufer die Verpflichtung, diese Gegenstände bei seinem Auszug aus der Wohnung zu entfernen oder ggf. erneut an Nachmieter zu überlassen.

[Datum; Name und Unterschrift von Käufer und Verkäufer]

Was tun, wenn der Nachmieter kurzfristig abspringt?

Kein Mietvertrag zwischen Vermieter und neuem Mieter: Wenn du zwar einen geeigneten Nachmieter gefunden und dem Vermieter vorgestellt hast, dieser aber den Mietvertrag nicht rechtzeitig unterzeichnet, befindest du dich in einer rechtlichkomplizierten Lage. Es bedeutet, dass weder der Nachmieter noch der Vermieter verbindliche Verpflichtungen eingegangen sind.

In dieser Situation solltest du dich rechtlich beraten lassen, ob du verpflichtet bist, weiterhin für die Mietzahlung aufzukommen, oder ob du früher aus dem Vertrag kommst. Diese Beratung kann eine auf Mietrecht spezialisierte Kanzlei übernehmen. Oder du wendest dich für eine rechtliche Beratung an einen Mieterschutzverein bzw. den Deutschen Mieterbund. Üblicherweise findest du auf Mietrecht spezialisierte Beratungsstellen in allen größeren Städten.

Bestehender Mietvertrag zwischen Vermieter und Nachmieter: Wenn es schon einen Vertrag zwischen dem Vermieter und dem von dir gestellten Nachmieter gibt, solltest du in der Regel fein raus sein. Denn eigentlich ist es dann eine Angelegenheit zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter, wenn der Vertrag trotz anders lautender Absprache nicht eingehalten wird. Sicherheit schafft im Zweifel aber auch hier eine Beratung bei einem Juristen deines Vertrauens.

Sonderfälle bei der Nachmietersuche

Nachmieter suchen für eine WG

Ein Mieterwechsel bzw. das Stellen von Nachmietern in Wohngemeinschaften birgt besondere rechtliche Risiken. Gut für dich, wenn ihr diesen Fall schon vor Abschluss des Mietvertrags verbindlich geklärt habt. Hierbei solltest du auch betrachten, ob es sich tatsächlich um eine WG im juristischen Sinne handelt – dafür müssen nämlich mehrere Personen gleichzeitig den Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen haben. Oder ob es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter gibt.

Was vielen nicht bewusst ist: Eine WG im eigentlichen Sinne ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das bedeutet, dass eine Kündigung der Wohnung nur von allen Mietern gemeinsam erfolgen kann. Wenn du also beschließt, aus deiner WG auszuziehen, bist du dennoch verpflichtet, weiterhin für die Miete aufzukommen, bis der Vertrag insgesamt gekündigt ist. Verhindern kannst du das nur, wenn bereits im Mietvertrag die sogenannte Nachfolgeklausel festgelegt ist. Sie sollte mindestens folgende Punkte enthalten, um Rechtssicherheit zu schaffen:

  1. Was muss die Wohngemeinschaft tun, um einen Nachmieter zu finden?
  2. Wann kann ein Vermieter einen Vorschlag ablehnen?
  3. Für wie lange ist ein ausgezogenes Mitglied der Wohngemeinschaft dem Vermieter gegenüber haftbar?

Nachmieter suchen für eine Gewerbeimmobilie

Auch hier gilt: Vertrag ist Vertrag. Wenn du ein gewerbliches Mietverhältnis vorzeitig auflösen möchtest, kannst du versuchen, dich mit dem Vermieter auf einen Mietaufhebungsvertrag zu einigen, um früher aus dem Vertrag zu kommen. Dazu verpflichtet ist der Vermieter allerdings nicht, du hast also keinen rechtlichen Anspruch.

Nachmieter suchen bei Todesfall

Verstirbt ein Mieter oder eine Mieterin, besteht ein Sonder¬kün¬di¬gungs¬recht. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Auch hier gibt es unterschiedliche Fälle, die zu berücksichtigen sind:

  • Bei Mietern, die alleine in der Wohnung gelebt haben, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese haben innerhalb eines Monats das Recht, das Mietverhältnis außer¬ordentlich zu kündigen. Dennoch müssen Sie sich dabei an die gesetzliche und vertraglich vereinbarte Kün¬di¬gungs¬frist halten.
  • Wenn mehrere Personen die Wohnung gemietet haben, bleibt das Miet¬verhältnis auch nach dem Todesfall bestehen.
  • Wenn ein Ehepaar in der Wohnung lebt, geht das Mietverhältnis auf den noch lebenden Ehepartner über. Auch dann, wenn der Vertrag mit dem Verstorbenen abgeschlossen worden war.

Nachmieter suchen trotz Mindestmietdauer

Mittlerweile werden immer mehr Mietverträge mit einem Kündigungsverzicht geschlossen. Die deutsche Gesetzgebung sieht allerdings vor, dass die Mindestmietdauer maximal vier Jahre betragen darf. Das kann verschiedene Vorteile für Mieter haben, aber auch Nachteile.

Früher aus einem solchen Vertrag zu kommen, ist schwierig, es sein denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, für die Gerichte in der Regel strenge Maßstäbe ansetzen. Beispiele dafür, was schwerwiegende Gründe sein können, findest du weiter oben in unserem Abschnitt zum Thema Berechtigtes Interesse, vorzeitig zu kündigen. Du musst auch belegen können, dass deine Gründe bei Abschluss des Mietvertrags mit Kündigungsverzicht nicht absehbar waren und dass sie nicht selbstverschuldet sind. Lass dich hier besser vorab juristisch beraten, wenn dich der Fall betrifft. Doch selbst wenn du juristisch nicht viel in der Hand hast, hindert dich das nicht daran, im Fall des Falles schnellstmöglich das Gespräch mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin zu suchen. Vielleicht einigt ihr euch unkompliziert und du kannst einen Nachmieter stellen.

Fazit

Auch wenn es stressig sein mag, kann es sich durchaus lohnen, selbst einen Nachmieter für deine alte Wohnung zu suchen. Sieh dir zuerst deinen Mietvertrag an, ob er eine Nachmieterklausel enthält und hole dir eine Zusage bzw. eine Erlaubnis des Vermieters, am besten schriftlich. Suche dann einen Nachmieter, der auch wirklich zuverlässig ist. Wenn du selbst mit ihm bzw. ihr zusammenziehen würdest, ist das wahrscheinlich ein gutes Zeichen. Am besten machst du es deinem Vermieter mit der Nachmietersuche so einfach wie möglich. Viel Glück beim Umziehen!

Du bist noch auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Dann findest du hier, wie dein Anschreiben aussehen sollte.

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