Neue Informationspflicht für gewerbliche Immobilienprofis
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers, Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Praktische Umsetzung auf Kleinanzeigen
Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt bezüglich der Frage, ob diese neue Informationspflicht für Sie relevant ist und wie diese konkret umzusetzen ist.
Immobilienprofis können der neuen Informationspflicht auf Kleinanzeigen nachkommen, indem sie den Link innerhalb ihrer rechtlichen Angaben erwähnen.