Wie kann ich meine rechtlichen Angaben hinterlegen?

Start-, Plus- und Optimum-Kunden ohne Software bearbeiten das Impressum ganz einfach auf Ihrer Unternehmensseite, im Bereich “Meins” bei den “Rechtlichen Angaben”. Wenn Sie einen Haken bei “für alle Anzeigen übernehmen“ setzen, erscheint das Impressum bei neuen und bestehenden Anzeigen.

Für Software Nutzer wird das Impressum direkt aus Ihrer Immobiliensoftware übernommen. Änderungen am Impressum nehmen Sie in der Software vor, das aktualisierte Impressum wird dann für alle neuen Anzeigen ausgespielt.

**Tipp: ** Sollten Sie auch Ihre Rechnungsanschrift, Kontoverbindungen, Datenschutz oder Widerrufsbelehrung in diesem Zusammenhang aktualisieren müssen, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular unter "Meins" - "Kundensupport" in Ihrem Immobilien Nutzerkonto.

Was gehört zu den rechtlichen Angaben?

Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht). Danach muss ein Inserat eines gewerblichen Anbieters unter anderem folgende Angaben enthalten:

  1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen
  3. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer (sofern vorhanden)
  4. die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
  5. die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
  6. bei Anbietern, deren Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen außerdem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden, sowie bei bestimmten Berufen Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Apothekerkammer), zur gesetzlichen Berufsbezeichnung (z.B. Apotheker) und zu berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Berufsordnung für Apotheker)

Das Gesetz sieht vor, dass diese Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Nutzen Sie dafür das bei der Anzeigenaufgabe vorgesehene Pflichtfeld. Bei weiteren Fragen zu § 5 TMG oder zur Gestaltung und Platzierung Ihrer Impressumsangaben wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

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