Preisangaben für Waren und Leistungen
Die Preisangabe ist für Interessenten oft ausschlaggebend, um eine schnelle Entscheidung zu treffen. Als gewerblicher Anbieter unterliegen Sie dabei den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV). Diese fordert, dass bei Angabe eines Preises dieser korrekt und vollständig dargestellt wird und klar erkennbar ist, wie sich der Preis zusammensetzt.
Das bedeutet: Wenn Sie einen Preis angeben, muss dieser als Gesamtpreis ausgewiesen sein, der alle Kosten inklusive Umsatzsteuer und weiterer Bestandteile enthält. Die PAngV verpflichtet jedoch nicht dazu, einen Preis anzugeben – dies bleibt Ihnen überlassen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung anbieten. Bei Fragen zur Preisangabe auf Kleinanzeigen wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an einen Anwalt.