Neue Informationspflicht für gewerbliche Anbieter

Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr .

Praktische Umsetzung auf Kleinanzeigen

Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt oder anderen Rechtsbeistand, bezüglich der Frage, ob diese neue Informationspflicht für Sie relevant ist und wie diese konkret umzusetzen ist. Gewerbliche Anbieter können der neuen Informationspflicht auf Kleinanzeigen nachkommen, indem sie den Link innerhalb Ihrer rechtlichen Angaben erwähnen.

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