Wie viel ist eine Küche noch wert?
30.12.2024 | von Bianka and Imke
30.12.2024 | von Bianka and Imke
Dieser Artikel wurde im Dezember 2024 gründlich aktualisiert und verbessert. Im Zuge dessen wurden auch alle Daten und Statistiken auf den neuesten Stand gebracht.
Du möchtest deine alte Küche loswerden, um Platz für deine neue Traumküche zu schaffen? Zum Wegwerfen ist die alte Küche jedoch zu schade? Wenn deine gebrauchte Küche noch intakt und in einem guten Zustand ist, kannst du noch einen stattlichen Geldbetrag dafür zu bekommen.
Aber wie berechnet sich der Wertverlust einer Küche und was ist eine gebrauchte Küche überhaupt noch wert? Wir zeigen dir, wie du den Preis richtig berechnest und wie du auch steuerrechtlich vom Verkauf deiner alten Küche profitierst …
Nicht nur für Verkäufer ergibt es Sinn, den Wert einer Küche zu ermitteln. Auch wenn du eine Küche gebraucht kaufen möchtest, lohnt sich der Vergleich. Oft liegt die Ersparnis bei über 50 Prozent gegenüber dem Neupreis. Einige Verkäufer bieten zusätzlich ihre gebrauchten Küchen mit Elektrogeräten oder anderer Ausstattung an. Das spart nochmals einiges an Kosten, die ansonsten bei einem Neukauf anfallen würden.
Der Wertverlust einer Einbauküche ist relativ hoch. Bereits nach einem Jahr liegt er bei durchschnittlich 24 Prozent und erhöht sich jedes weitere Jahr um ca. 4 Prozent. Als Wertanlage sind Küchen also definitiv nicht geeignet.
Da neue Küchen im Anschaffungspreis jedoch nicht selten im fünfstelligen Bereich liegen, lohnt sich in der Regel der Verkauf – insbesondere wenn sich die Küche in einem einwandfreien Zustand befindet. Für Käufer hingegen bietet der Erwerb einer gebrauchten Küche großes Schnäppchenpotenzial.
Du hast dir jetzt deine schicke neue Küche ausgesucht und möchtest deine alte Küche verkaufen, um etwas mehr Geld für die Neuinvestition zu haben. Aber wie viel ist die eigentlich noch wert?
Um den Wertverlust zu ermitteln, addierst du zuerst die prozentuale Wertminderung für jedes Jahr – also 24 Prozent für das erste Jahr und jeweils 4 Prozent für jedes weitere Jahr. Anschließend kannst du den monetären Wertverlust ganz einfach mittels Dreisatzes berechnen. Dazu teilst du den Anschaffungspreis deiner Küche durch 100 und multiplizierst das Ergebnis mit deinem addierten, prozentualen Wertverlust für die bisherige Nutzungsdauer.
Aber keine Sorge! Es muss nicht so kompliziert sein. Für eine grobe Preisschätzung kannst du einfach pauschal 10 Prozent pro Nutzungsjahr vom Anschaffungswert abziehen.
Die beiden oben genannten Methoden gelten jedoch für Küchen ohne Mängel und im einwandfreien Zustand. Wenn über die Jahre doch ein paar Kratzer dazu gekommen sind, brauchst du eine andere Rechenmethode.
Bei Anschaffung deiner alten Küche hast du vermutlich einiges an Geld hingeblättert. Nun möchtest du als Verkäufer den bestmöglichen Preis erzielen, auch wenn die Küche nicht mehr wie neu aussieht. Was du für deine alte Küche noch verlangen kannst, hängt vor allem von Alter und Zustand der Küche ab.
Für eine gebrauchte Küche im einwandfreien Zustand reicht es, wenn du den monetären Wertverlust der Küche berechnest und diesen pauschal vom Anschaffungspreis abziehst. Also entweder pauschal 10 Prozent des Anschaffungspreises pro Jahr oder 24 Prozent fürs erste Jahr und jeweils 4 Prozent für jedes weitere Jahr.
Weist deine alte Küche allerdings nennenswerte Gebrauchsspuren auf, solltest du für ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis den Zeitwert ermitteln. Dieser berücksichtigt neben Alter und Wiederbeschaffungswert auch den Zustand der Küche.
Er wird in Form von Zu- und Abschlägen in die Berechnung mit einbezogen. Der Preis, inklusive Zu- und Abschlägen, sollte jedoch nicht mehr als 50 Prozent über dem reinen Zeitwert (Wiederbeschaffungswert minus Wertverlust) liegen.
Wenn du den Abschlag für eine gebrauchte Küche aus einer Mietwohnung ermitteln möchtest, solltest du grundsätzlich den Zeitwert berechnen. Das ist die beste und genauste Methode, um einen fairen Preis für Vor- und Nachmieter zu finden.
Die Formel zur Berechnung des Zeitwerts, inklusive Zu- und Abschlägen, lautet wie folgt:
Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert - Wertminderung im 1. Jahr - Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (durchschnittliche Lebensdauer - 1) + Zuschlag – Abschlag
Zuschläge kannst du beispielsweise verlangen, wenn du deine Küche mit zusätzlichen Geräten oder Sonderausstattung verkaufst, zum Beispiel mit einer eingebaute Mikrowelle. Das steigert den Wert der angebotenen Küche und du kannst einen höheren Preis verlangen.
Abschläge hingegen mindern den Wert deiner Küche. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Teile der Küche defekt sind, starke Gebrauchsspuren aufweisen oder sogar fehlen. Mitunter kommen auf den Käufer dann noch kostspielige Reparaturarbeiten zu. Dann sollte der Preis, der Fairness halber, nach unten hin angepasst werden.
Angenommen, deine Küche hat einen Anschaffungswert von 15.000 Euro und die durchschnittliche Lebensdauer beträgt 20 Jahre. Im ersten Jahr liegt der prozentuale Wertverlust deiner Küche bei 24 Prozent. In den folgenden 5 Jahren bei jeweils 4 Prozent. Nach dem ersten Jahr entspricht der Wertverlust einem Betrag von 3.600 Euro ((15.000/100)24). Nach drei Jahren ist die Küche nur noch 10.200 Euro wert (Wertverlust = (15.000/100)32). Nach 6 Jahren beträgt der Wertverlust bereits 6.600 Euro. Dann ist die Küche nur noch 8.400 Euro wert.
Weist die Küche dazu noch ein paar Mängel auf, muss von diesem Betrag noch ein Abschlag abgezogen werden. Wie hoch dieser ausfällt, ist Ermessenssache und kann individuell verhandelt werden. Gegebenenfalls kannst du auch anbieten, dich selbst um eine notwendige Reparatur zu kümmern.
Hast du hingegen eine Küche mit Sonderausstattung oder zusätzlichen Elektrogeräten zu verkaufen, kannst du einen Aufpreis verlangen.
Die Frage, wie viel eine gebrauchte Küche wert ist, kann zwar leicht berechnet werden. Aber es handelt sich dabei natürlich nicht um ein Objekt, das besonders rar ist und deswegen im Wert steigern kann. So lassen sich Küchen auch nicht wie zum Beispiel Sammlerobjekte bei Kleinanzeigen vergleichen.
Vieles hängt davon ab, wie viel die ursprüngliche Küche gekostet hat, welche Geräte vorhanden sind und in welchem Zustand sich die Küche befindet. Aktuell kannst du kleinere Küchenzeilen gebraucht bei Kleinanzeigen bereits ab ca. 300 Euro finden. Oftmals sind diese Angebote ausschließlich für Selbstabholer. Dadurch kannst deine Auswahl etwas beschränkt sein, wenn du nicht gerade in einem Ballungsraum wohnst und nicht weit fahren möchtest.
Hochwertigere – und vielleicht auch neuere – Küchen liegen oftmals zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Darüber gibt es derzeit kaum Angebote bei Kleinanzeigen und das wird sich in absehbarer Zeit auch nicht grundlegend ändern.
Die Kosten für die Neuanschaffung und den Einbau einer Einbauküche kannst du steuerlich absetzen. Dabei ist es für das Finanzamt unerheblich, ob du Eigentümer oder Mieter bist. Aber Vorsicht, Falle: Eine Küche, die für den Erstbezug in ein Haus oder eine Eigentumswohnung eingebaut wird, ist nicht absetzbar. Die steuerliche Absetzung der Küche erfolgt mittels einer sogenannten Abschreibung.
Mit Abschreibungen werden Wertminderungen von Wirtschaftsgütern, sogenannten Anlage- und Umlaufvermögensgegenständen, ermittelt. Diese mindern die Steuerlast des Steuerzahlers. Nutzt du die sogenannte „Abschreibung zur Abnutzung“, kurz AfA, zahlst du für den Zeitraum der Abschreibung also weniger Einkommenssteuer.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Abschreibung zu berechnen. Die gängigste Methode ist die lineare Abschreibung. Dabei wird der Anschaffungswert durch die Anzahl der Jahre geteilt, die das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt wird, also Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten/Nutzungsdauer in Jahren.
Der Abschreibungsbetrag wird jährlich in der Einkommenssteuererklärung verrechnet. Dann muss der Steuerpflichtige weniger Einkommensteuer zahlen.
Vor 2016 wurden Einbauküchen als Werbungskosten abgeschrieben. Mittlerweile erfolgt die Abschreibung von Küchen als haushaltsnahe Dienstleistung. Küchen werden dabei als Wirtschaftsgut betrachtet. Dazu gehören alle Einbauschränke, die Spüle, das Kochfeld, der Geschirrspüler und alle Elektrogeräte – auch wenn diese separat angeschafft wurden. Hinzu kommen gegebenenfalls die Handwerkerkosten für den Einbau.
Wichtig ist, dass die Zahlungen per Banküberweisung erfolgen und alle Rechnungen richtig ausgestellt werden. Diese müssen alle Posten genau auflisten und die Mehrwertsteuer ausweisen. Quittierte Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt bei der Küchenmontage nicht.
Die Nutzungsdauer für allgemein verwendete Anlagegüter wird in den Abschreibungstabellen für die Absetzung für Abnutzung angegeben. Diese werden vom Bundesfinanzministerium herausgegeben. Die Nutzungsdauer bildet die Grundlage für die Dauer der Abschreibung beziehungsweise für den jährlich abschreibbaren Beitrag.
Küchen werden in der Regel linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Wenn der Anschaffungswert der Küche mehr als 410 Euro beträgt, können jährlich also nur etwa 10% der Kosten abgesetzt werden. Eine vollständige Absetzung des Kaufbetrages im gleichen Jahr ist leider nicht möglich. Schaffst du die Küche während eines laufenden Kalenderjahres an, können die Kosten für dieses Jahr nur anteilig angerechnet werden.
Grundsätzlich ja. Die Abschreibung richtet sich dann nach der Restnutzungsdauer. Es gibt dazu aber keine verbindlichen Regelungen oder Abschreibungstabellen. Am besten ermittelst du die Restnutzungsdauer, indem du die bereits abgelaufene Nutzungsdauer von der allgemeinen Nutzungsdauer neuer Küchen (10 Jahre) abziehst.
Um den Kauf einer gebrauchten Küche steuerlich geltend zu machen, benötigst du allerdings, genau wie bei einer neuen Küche, eine ordentliche Rechnung und einen Zahlungsnachweis per Banküberweisung.
Kleine Einbauküchen bekommst du bereits ab etwa 3.500 bis 5000 Euro in Möbeldiscountern.
In einem Küchenstudio zahlst du deutlich mehr, erhältst dafür meistens aber auch eine höhere Qualität oder Küchen von bekannten Marken. Einbauküchen in Standardgröße mit Basisausstattung liegen bei etwa 10.000 Euro. Mit gehobener Ausstattung zahlst du bis zu 20.000 Euro – es kann also sehr schnell ganz schön teuer werden.
Große Küchen von Luxusanbietern oder maßgefertigte Küchen vom Tischler beziehungsweise Schreiner kosten dich 20.000 Euro aufwärts.
Um deine noch funktionsfähige, gebrauchte Küche vor dem Sperrmüll zu retten, kannst du sie zum Verkauf anbieten. Das lohnt sich nicht nur für die Umwelt, sondern auch für dein Portemonnaie. Wenn du deine Küche nicht direkt gegen einen Abschlag an deinen Nachmieter abgibst, kannst du sie auch über Kleinanzeigen oder die lokale Zeitung inserieren. Mit ein wenig Glück übernimmt der Käufer sogar die Demontage. Ein Blick in die Secondhand-App lohnt sich in jedem Fall für beide Seiten, bevor für viel Geld eine nagelneue Küche angeschafft wird.
Es lohnt sich bereits beim Kauf einer Küche darauf, zu achten, alle vorhandenen Belege aufzubewahren und auf die gesetzlichen Regelungen zu achten, auch wenn du die Küche gebraucht kaufst. Generell verlieren Küchen sehr schnell an Wert, pauschal mindestens 10 % pro Nutzungsjahr. Den hohen Wertverlust deiner Küche kannst du jedoch steuerlich absetzen, wenn du die entsprechenden Belege nachweisen kannst. Ein fairer Kauf- beziehungsweise Verkaufspreis für gebrauchte Küchen ergibt sich aus dem Zeitwert. Dieser bezieht nicht nur den Anschaffungspreis und die Nutzungsdauer, sondern auch den Zustand der gebrauchten Küche mit ein.