Kündigung
Raus aus dem Mietvertrag
Die Liebe, die Arbeit – oder einfach das liebe Geld. Wer umziehen will oder muss, sollte sich rechtzeitig um die Kündigung des alten Mietvertrags kümmern. Die ist oft einfacher, als gedacht.
Die Liebe, die Arbeit – oder einfach das liebe Geld. Wer umziehen will oder muss, sollte sich rechtzeitig um die Kündigung des alten Mietvertrags kümmern. Die ist oft einfacher, als gedacht.
Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt, sagt der Volksmund. Er hat damit nicht Unrecht. Dennoch gibt es zahlreiche Gründe für einen Wohnungswechsel. Und damit meist auch für eine Kündigung des Mietvertrags.
Der Gesetzgeber erlaubt die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten. Auch ohne Angabe von Gründen.
Ist eine ordentliche Kündigung nicht erlaubt (wie etwa bei Zeitverträgen), rettet dich dein Sonderkündigungsrecht. Das greift vor allem, wenn der Eigentümer eine Mieterhöhung ankündigt.
Egal, aus welchem Grund du die Kündigung deines Mietvertrags anstrebst: In jedem Fall solltest du darauf achten, die inhaltlichen und formellen Anforderungen zu erfüllen. Nur damit stellst du sicher, dass dein Vermieter die Kündigung des Mietvertrags akzeptieren muss. Und nur damit ist auch gesagt, dass du zum gewünschten Zeitpunkt nichts mehr zahlen musst.
Grundsätzlich gilt: Die Kündigung eines Mietvertrags muss schriftlich erfolgen. Außerdem musst du das Schreiben persönlich unterzeichnen.
Den Brief mit der Kündigung des Mietvertrags solltest du entweder selbst übergeben und dir den Eingang bestätigen lassen. Alternativ kannst du die Kündigung deines Mietvertrags per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Tipp: Du willst sichergehen, dass dein Schreiben alle wichtigen Informationen enthält? Im Internet findest du Muster für die Kündigung von Mietverträgen zum Download.
Sinnvoll ist zudem eine Sicherheitsklausel: Sie sollte klarmachen, dass du hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst, wenn die Kündigung des Mietvertrags nicht fristgerecht ankommt.
Alles wird teurer. Das trifft auch auf viele Wohnung zu. Du bist dem Preisanstieg aber nicht hilflos ausgeliefert. Denn: Wann immer dein Vermieter eine Mieterhöhung verlangt, kannst du darauf mit der Kündigung des Mietvertrags reagieren.
Dieses Recht steht dir selbst dann zu, wenn dein Mietvertrag einen Kündigungsverzicht enthält. Der nämlich bezieht sich nur auf das ordentliche Recht zur Kündigung des Mietvertrags. Bei einer Mieterhöhung geht es aber um ein Sonderrecht. Und das lässt sich vertraglich nicht ausschließen.
Dein spezielles Recht zur Kündigung des Mietvertrags besteht in folgenden 3 Fällen:
Dein Vermieter will die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Er schickt dir deshalb ein Mieterhöhungsverlangen.
Dein Vermieter plant, die Wohnung zu modernisieren und anschließend die Miete zu erhöhen. Er schickt dir ein Schreiben, in dem er Umbaumaßnahmen (und die später folgende Preissteigerung) angekündigt.
Dein Vermieter schickt dir einen Brief, in dem er dir mitteilt, dass deine Indexmiete sich erhöht. Bei dieser Gestaltung ist die Miethöhe an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt. Grundlage bildet der Preisindex, den das Statistische Bundesamt festlegt. Er wird einmal pro Jahr für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland ermittelt. Wird das Leben allgemein teurer, steigt also auch die Miete.
Wichtig: Du hast mit dem Eigentümer eine Staffelmiete vereinbart? Dann hast du bei einer Mieterhöhung kein Recht auf Kündigung des Mietvertrags. Gleiches gilt, wenn der Vermieter die Betriebskostenpauschale erhöht. Dadurch steigt zwar de facto deine Warmmiete. Ein Recht zur Kündigung des Mietvertrags hast du trotzdem nicht.
Das ordentliche Recht zur Kündigung des Mietvertrags besteht dauerhaft. Das Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung erlischt, wenn du es nicht rechtzeitig geltend machst.
Die Uhr läuft ab dem Moment, in dem du die Mieterhöhungserklärung/das Mieterhöhungsverlangen bekommen hast. Bis zum Ablauf des darauffolgenden Monats musst du dich entschieden haben: Sprichst du die Kündigung deines Mietvertrags aus oder nicht?
Hast du dich für die Kündigung des Mietvertrags entschieden, solltest du dich beeilen. Du musst sicherstellen, dass das handsignierte Schreiben im Vermieter-Briefkasten liegt, bevor die Frist endet.
Ist das geschafft, endet Dein Mietverhältnis automatisch. Und zwar mit Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens. Hier ein Beispiel: Am 12 Mai bekommst du Post vom Vermieter. Er bittet dich um deine Zustimmung zur Anhebung der Miete aufs ortsübliche Niveau. Dir ist das zu viel. Du entschließt dich zur Kündigung des Mietvertrags. Damit alles klappt, muss dein Schreiben spätestens am 31. Juli beim Vermieter eingetroffen sein. Deine Kündigung beendet den Mietvertrag dann zum 30. September.
Tipp: Nicht immer ist es sinnvoll, bei Mieterhöhungen das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Willst du besonders schnell aussteigen, ist manchmal die ordentliche Kündigung des Mietvertrags die bessere Wahl. Etwas anderes gilt, wenn du einen Zeitmietvertrag hast oder dein Mietvertrag einen Kündigungsverzicht enthält. Dann ist das Sonderkündigungsrecht die einzige Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden.