Kleinanzeigen passt Konditionen für gewerbliche Anbieter an
24.02.2025 | von Kleinanzeigen
24.02.2025 | von Kleinanzeigen
Berlin, 24. Februar 2025 – Am 3. März senkt der Online-Kleinanzeigenmarkt die Zahl der Anzeigen, die gewerbliche Anbieter kostenfrei auf Kleinanzeigen einstellen können. Darüber hinaus passt Kleinanzeigen die Gebühren an, die beim Einstellen bzw. Verlängern von Anzeigen anfallen.
In Kategorien, in denen üblicherweise Konsumgüter (bspw. „Haus & Garten“, „Elektronik“, „Familie, Kind & Baby“) gehandelt werden, können gewerbliche Anbieter künftig bis zu insgesamt fünf Anzeigen ohne zusätzliche Kosten schalten. In der Kategorie „Dienstleistungen“ sind es künftig bis zu zwei kostenfreie Anzeigen. In der Kategorie „Jobs“ dürfen gewerbliche Anbieter ab dem 3. März nur noch eine kostenfreie Anzeige schalten.
Berücksichtigt werden dabei alle Anzeigen, die gewerbliche Anbieter innerhalb der jeweils zurückliegenden 30 Tage aufgegeben haben. Beispiel: Schaltet ein gewerblicher Anbieter am 1. Januar insgesamt fünf Anzeigen in Kategorien, in denen üblicherweise Konsumgüter angeboten werden, schöpft er damit sein kostenfreies Anzeigenkontingent aus. Ab dem 31. Januar kann er erneut bis zu fünf weitere Anzeigen kostenfrei einstellen. Zuvor konnten gewerbliche Anbieter abhängig von der Kategorie bis zu zehn Anzeigen kostenfrei aufgeben.
Angepasste Gebühren für die Einstellung und Verlängerung von Anzeigen
Darüber hinaus passt Kleinanzeigen die Preise für Einstell- und Verlängerungsgebühren für die Kategorien „Dienstleistungen“, „Jobs“ sowie Kategorien, in denen üblicherweise Konsumgüter gehandelt werden, an. Bei der Verlängerung von Anzeigen fällt zudem weiterhin eine Gebühr an, die der jeweiligen Einstellgebühr entspricht.
Die Einstell- bzw. Verlängerungsgebühren betragen, abhängig von der gewählten Kategorie, künftig 1,99 Euro bzw. 2,49 Euro in Kategorien, in denen üblicherweise Konsumgüter gehandelt werden (bislang einheitlich 1,95 Euro). In der Kategorie „Dienstleistungen“ betragen die Gebühren künftig 3,99 Euro bzw. 4,99 Euro (bislang einheitlich 1,95 Euro). In der Kategorie „Jobs“ steigen die Gebühren von bislang 12,95 Euro auf 12,99 Euro bzw. 14,99 Euro.
Die Änderungen betreffen ausschließlich gewerbliche Anbieter. Mehr als 200.000 von ihnen hat Kleinanzeigen in der vergangenen Woche mit einer E-Mail über die bevorstehenden Änderungen informiert. Darüber hinaus hat der Online-Kleinanzeigenmarkt auf seiner Website Informationen veröffentlicht, die detailliert Auskunft über die Änderungen geben. Auf der Seite finden gewerbliche Anbieter zudem eine Übersicht der neuen Preise (siehe https://themen.kleinanzeigen.de/gebuehren-kleinanzeigen-gewerbliche-nutzer/).
Über Kleinanzeigen
Kleinanzeigen ist der führende Online-Kleinanzeigenmarkt in Deutschland. In zahlreichen Kategorien sind durchschnittlich mehr als 50 Millionen Anzeigen verfügbar – von Kinderbedarf über Elektronik bis hin zu Immobilien. Mit monatlich mehr als 35 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zählt Kleinanzeigen hierzulande zu den reichweitenstärksten Web-Angeboten. Auf Kleinanzeigen wird überwiegend secondhand gehandelt. Damit leisten Nutzerinnen und Nutzer einen aktiven Beitrag für mehr Nachhaltigkeit. Unternehmen bietet Kleinanzeigen die Möglichkeit, ihre Leistungen einfach online zu präsentieren. Kleinanzeigen wurde im September 2009 als eBay Kleinanzeigen gestartet. Im Mai 2023 erfolgte die Umbenennung in Kleinanzeigen. Seit Juni 2021 gehört das Unternehmen zu Adevinta, einem weltweit führenden Anbieter von Online-Kleinanzeigen. Zu Adevinta gehören über 25 digitale Marktplätze, die in Europa Monat für Monat mehr als 120 Millionen Menschen und über eine Million Unternehmen miteinander verbinden.