Der heimische Balkon ist der Deutschen Liebling

27.07.2023 | von Kleinanzeigen

Pressemitteilungen

Dreilinden/Berlin, 27. Juli 2023 – Für viele Deutsche ist „Balkonien“ das beliebteste Ausflugsziel für einen kurzen Urlaubstrip bei Sonnenschein. Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage, die YouGov im Auftrag von Kleinanzeigen unter 1.272 Balkon- und Terrassennutzern in Deutschland durchgeführt hat, verbringen 27 Prozent in den Sommermonaten mehr als zehn Stunden pro Woche auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse.

13 Prozent verbringen durchschnittlich sieben bis neun Stunden pro Woche darauf, bei weiteren 24 Prozent sind es vier bis sechs Stunden. Insgesamt verfügen 42 Prozent aller Befragten über einen Balkon, 29 Prozent freuen sich über eine eigene Terrasse. Dass sich Wohnungen mit Balkon oder Terrasse besonders gut vermieten lassen, zeigt auch ein Blick in die Immobilien-Kategorie von Kleinanzeigen. In der Kategorie Mietwohnungen werben derzeit rund 32.000 Anbieter mit einem eigenen Balkon für die Wohnung, 11.300 Angebote beinhalten eine eigene Terrasse. Insgesamt sind aktuell rund 70.200 Angebote für Mietwohnungen aktiv. Von den derzeit rund 45.000 Gesuchen nach einer neuen Mietwohnung enthalten mehr als 7.100 auch den expliziten Wunsch nach einem Balkon.

Mietrechtsexperte: Nicht alles ist erlaubt

Was auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt ist, beschäftigt seit vielen Jahrzehnten auch die deutschen Gerichte. Besonders beliebt ist dabei das Thema Grillen. „Das Grillen im Außenbereich ist prinzipiell sozialadäquat. Allerdings müssen die widerstreitenden Interessen der Bewohner in Einklang gebracht werden, weswegen Beschränkungen für die Zeiten, die Häufigkeit und die Art des Grills meist hinzunehmen sind“, erklärt Stefan Meusel, Partner bei der Anwaltskanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein in Berlin.

Ähnlich sieht es beim Thema Kleiderzwang aus. Das OLG Frankfurt am Main urteilte am 18. April 2023, dass sich ein Vermieter nackt auf dem Hof sonnen darf, da es sich dabei um keine gezielt sittenwidrige Einwirkung auf das Grundstück handele und damit keinen Mietmangel darstelle. Aber Vorsicht! „Wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, kann das zu einer Abmahnung aufgrund einer Störung des Hausfriedens führen“, sagt Meusel.

Haarige Mitbewohner sind auf den Balkonen und Terrassen zwar immer erlaubt, anders sieht es aber bei entsprechenden Sicherungsmaßnahmen aus. „Das Anbringen eines Katzennetzes stellt fast immer eine bauliche Veränderung dar, die den optischen Gesamteindruck der Fassade verändert. Das Aussehen des Hauses ist aber schützenswert, weswegen für die Ermittlung einer Beeinträchtigung besonders strenge Maßstäbe gelten“, meint Meusel. Auch ein Balkonkraftwerk stellt eine bauliche Veränderung dar. „Ob ein solcher Aufbau zulässig ist, muss im Einzelfall bewertet werden. Meistens kann es aber nicht beansprucht werden.“

Deutlicher ist die Rechtslage bei Pflanzen. „Balkonpflanzen können nicht verboten, ganz egal, ob es sich Blumen, Kräuter oder Gemüsepflanzen handelt“, erklärt Meusel. Man müsse sie lediglich zurückschneiden, wenn sie beispielsweise den Balkon von Nachbarn blockieren. „Ausgenommen davon sind natürlich Pflanzen, die gegen geltendes Recht verstoßen, wie etwa Cannabis. Aber da könnte sich die Gesetzeslage ja demnächst ändern.“

Über Kleinanzeigen Immobilien

Kleinanzeigen ist der führende Online-Kleinanzeigenmarkt in Deutschland. In zahlreichen Kategorien sind durchschnittlich mehr als 50 Millionen Anzeigen verfügbar – von Kinderbedarf über Elektronik bis hin zu Immobilien. Mit monatlich mehr als 36 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zählt Kleinanzeigen hierzulande zu den reichweitenstärksten Web-Angeboten. Mit rund 90 Millionen Besuchen pro Monat zählt die Immobilienkategorie zu den beliebtesten Kategorien auf Kleinanzeigen. Der Online-Kleinanzeigenmarkt verfügt über das größte private Angebot an Wohnungen und Häusern. Zudem nutzen bereits mehr als 9.000 Immobilienprofis Kleinanzeigen als Vertriebskanal. Seit Juni 2021 gehört das Unternehmen zu Adevinta, einem weltweit führenden Anbieter von Online-Kleinanzeigen. Im Mai 2023 erfolgte die Umbenennung in Kleinanzeigen.

Ansprechpartner für Medien

Pierre Du Bois - Pressesprecher

medien@kleinanzeigen.de
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