5 Tipps für den Kauf gebrauchter Fahrräder

28.05.2019 | von Kleinanzeigen

Pressemitteilungen

Dreilinden/Berlin, 28. Mai 2019 - Der Frühling ist da und mit den steigenden Temperaturen wird es auch auf den Radwegen wieder voller. Für viele ist dies ein optimaler Anlass, sich ein neues Fahrrad zu besorgen. Auch bei eBay Kleinanzeigen ist nun Hochsaison für gebrauchte Fahrräder: Mit aktuell 186.134 Anzeigen* bietet der Online-Kleinanzeigenmarkt ein besonders großes Angebot.

Beim Kauf eines gebrauchten Fahrrades gibt es jedoch einige Dinge zu beachten: Ist das Fahrrad verkehrstauglich? Wie viel ist es tatsächlich wert? Und wie erkennt man, ob es sich um ein gestohlenes Rad handelt? eBay Kleinanzeigen hat mit Experten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin gesprochen und einige Tipps zum sicheren Kauf zusammengefasst.

1. Prüfen, ob das Fahrrad noch sicher fährt

Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob das Fahrrad voll funktionstüchtig ist. Wer grundlegende Mängel übersieht, freut sich nämlich nur kurz über das vermeintliche Schnäppchen.

„Wir empfehlen grundsätzlich, Fahrräder vor Ort zu begutachten und zu testen“, erklärt Pierre Du Bois, Pressesprecher bei eBay Kleinanzeigen. „Käufer können sich so ein besseres Bild vom Angebot machen und sichergehen, dass das angebotene Fahrrad wirklich zu ihnen passt und auch dem in der Anzeige beschriebenen Zustand entspricht.“

Probefahrt machen

Bei einer Probefahrt zeigt sich schnell, ob das Fahrrad noch gut fährt und zum Käufer passt. „Verkehrstauglich“ entspricht damit übrigens nicht „verkehrssicher“. Denn „verkehrssicher“ ist es nur mit den vorgeschriebenen Reflektoren: weiß nach vorne, rot nach hinten, zwei gelbe in jedem Laufrad (alternativ sind auch Reflexstreifen am Reifen erlaubt) sowie zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen. Notwendig sind außerdem ein weißes Front- sowie ein rotes Rücklicht (auch akku- oder batteriebetriebene Leuchten sind erlaubt), eine Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, sowie rutschfeste und fest verschraubte Pedale. In welchem Zustand das Fahrrad ist, zeigt ein genauer Blick auf bestimmte (Verschleiß-)Teile.

Verschleißteile prüfen

„Wer ein gebrauchtes Rad kaufen möchte, sollte sich mit Fahrradtechnik vertraut machen“, empfiehlt René Filippek vom ADFC. „Werden schadhafte oder verschlissene Teile nicht erkannt, kann eine Reparatur ganz schnell den Kaufpreis übersteigen.“

Recht einfach zu prüfen ist die Kette. Diese sollte rostfrei und möglichst sauber sein. Vor der Fahrt sollten auch die Bremsen begutachtet werden. „An den Bremsbelägen sollte noch so viel Gummi sein, dass die Rillen im Belag noch deutlich sichtbar sind“, so der ADFC-Experte. Genug Profil müssen auch die Reifen haben, denn diese zu ersetzen, ist nicht günstig: Hochwertige Reifen kosten ab 25 Euro pro Stück.

Auch der Rahmen sollte genauer inspiziert werden, denn große, rostige Stellen und Risse machen diesen instabil und sind damit ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko. Sind Lenker, Vorbau oder Rahmen verbogen, könnte dies auf einen Unfall mit dem Fahrrad hinweisen. Weitere typische Schwachstellen sind Innenlager und Naben: „Beim Fahrradcheck sollten Käufer die Kurbeln und die Laufräder jeweils quer zum Fahrrad drücken und so prüfen, ob Spiel im Lager ist. Wenn es hier deutlich ruckelt, ist eine Reparatur fällig – und diese ist nicht günstig“, so der ADFC-Experte.

2. Die Rahmennummer überprüfen

Wer ein gebrauchtes Fahrrad kaufen möchte, sollte vorher unbedingt nach der Rahmennummer sehen. Jedes neuere Fahrrad hat vom Hersteller eine solche Rahmennummer erhalten. Die Rahmennummer ist – je nach Fahrradmodell – an der Stange oder unter dem Tretlager zu finden.

„Ist die Rahmennummer nicht zu sehen oder deutlich herausgeschliffen, könnte dies darauf hindeuten, dass sie mutwillig entfernt wurde“, erklärt Michael Lisowski, Polizeihauptkommissar bei der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin. „In diesem Fall sollte man den Kauf nicht abschließen.“

Übrigens: Die Polizei um eine Überprüfung der Rahmennummer zu bitten, lohnt sich in den meisten Fällen nicht. „Selbst wenn die Beamten so nett sind, die Nummer zu überprüfen und das Fahrrad nicht als gestohlen gemeldet wurde, ist das keine Garantie“, so Lisowski. Denn vielleicht hat der Besitzer einfach noch nicht gemerkt, dass sein Fahrrad verschwunden ist und bringt den Diebstahl erst später zur Anzeige. Der Käufer wäre dann trotz vorheriger Überprüfung haftbar.

3. Fahrräder verlieren in den ersten zwei Jahren 50 % Wert

Ein gebrauchtes Fahrrad ist oft wesentlich günstiger als ein neues. Viele Käufer stellen sich jedoch die Frage: Was genau darf ein gebrauchtes Fahrrad noch kosten? Ähnlich wie Autos verlieren auch Fahrräder schnell an Wert: „Im Laufe der ersten beiden Jahre können das schon 50 Prozent des ursprünglichen Kaufwertes sein, nach acht Jahren liegt der Restwert nur noch bei 25 Prozent“, erklärt René Filippek vom ADFC.

Was den Preis beeinflusst

Es gibt weitere Merkmale, die den Angebotspreis beeinflussen, etwa, welche Marke das Fahrrad hat und wie groß das Angebot ist. Bei 4.393 Anzeigen für Holland-Räder können sich Nutzer aktuell das für sie passendste Angebot bei eBay Kleinanzeigen aussuchen. Retro-Rennräder von Peugeot (1.197 Anzeigen) wiederum sind aktuell auf der Plattform sehr gefragt – da kann auch ein älteres Modell schon mal etwas mehr kosten als erwartet.

Natürlich ist auch der allgemeine Zustand des Fahrrads entscheidend. Funktionieren die Verschleißteile noch? Hatte der Vorbesitzer einen Unfall? Macht die Optik noch was her? Ein Vergleich mit ähnlichen Angeboten lohnt sich daher immer.

„Letztlich ist der Preis in der Regel Verhandlungssache. Ob der Zustand des Fahrrades den aufgerufenen Preis rechtfertigt, kann ein Käufer nur prüfen, wenn er sich das Fahrrad vor dem Kauf selbst anschaut. Sollte das Fahrrad nicht im beschriebenen Zustand sein, kann der Preis vor Ort nachverhandelt werden. Einigen sich beide, raten wir zur Barzahlung bei der persönlichen Übergabe. Das ist für beide Parteien immer noch die sicherste Form des Kaufes“, so Pierre Du Bois.

4. Einen Kaufbeleg einfordern

Wer sicherstellen möchte, dass es sich beim Verkäufer des Fahrrads tatsächlich um den rechtmäßigen Besitzer handelt, sollte einen Kaufbeleg verlangen. Kann der Verkäufer die Rechnung nicht mehr vorweisen, können Reparaturbelege ein wenig Sicherheit bringen. Vorausgesetzt, auf diesen ist die Rahmennummer vermerkt.

Kritisch bleiben

Sind keine Belege mehr vorhanden, sollten Interessenten besonders kritisch und detailliert nachfragen: Wann wurde das Fahrrad gekauft? Wie oft ist der Anbieter damit gefahren? Hatte der Verkäufer einen Unfall mit dem Rad? Warum soll es nun verkauft werden? Geht der Verkäufer bei kritischen Fragen schnell mit dem Preis herunter oder verstrickt sich in Widersprüche, sollten Interessenten stutzig werden. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass es sich um ein gestohlenes Fahrrad handelt und der Verkäufer das Fahrrad möglichst schnell loswerden möchte.

5. Einen Kaufvertrag abschließen

Wer ein gebrauchtes Fahrrad kauft, sollte auf einen Kaufvertrag bestehen. Vorlagen dafür gibt es zum kostenlosen Download auf der Webseite des ADFC. Vor der Unterzeichnung sollten Käufer prüfen, ob der Anbieter tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt. Käufer sollten sich daher ein Personaldokument wie den Personalausweis des Anbieters zeigen lassen und alle Daten vollständig in den Kaufvertrag aufnehmen. „Ausreden wie ‚Habe ich gerade nicht dabei‘ können ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein“, warnt Michael Lisowski. In diesem Fall solle man den Kauf besser nicht abschließen, so der Experte.

Wie sollten Nutzer reagieren, wenn sie Diebstahl vermuten?

Nutzer, die vermuten, dass ihnen ein gestohlenes Fahrrad angeboten wird, sollten dieses auf keinen Fall kaufen – auch wenn das vermeintliche Schnäppchen noch so verlockend erscheint. „Wer ein gestohlenes Fahrrad ersteht, macht sich selbst der Hehlerei schuldig – auch wenn man als Käufer nichts von dem Diebstahl geahnt hat“, so Michael Lisowski. Wer misstrauisch wird, sollte daher immer die Polizei verständigen und die Beamten auf das Angebot hinweisen.

Wer glaubt, sein gestohlenes Rad im Netz wiedererkannt zu haben, sollte sich an die Polizei wenden. Sie kann Betroffene dann zu einem fingierten Kauf begleiten und so bei der Rückgewinnung des Eigentums helfen. Hilfreich sind auch hier Kauf- oder Reparaturbelege.

*Die Zahlen beziehen sich auf Angebote von Privatpersonen, die am 16.05.2019 verfügbar waren.

Ansprechpartner für Medien

Pierre Du Bois – Pressesprecher

medien@kleinanzeigen.de
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