Wildtierhandel und Artenschutz

Warum ist der Handel mit geschützten Wildtieren auf Kleinanzeigen verboten?
Tiere von geschützten Arten dürfen auf Kleinanzeigen nicht angeboten werden. Die Überprüfung und Überwachung der Einhaltung von artenschutzrechtlichen Vorgaben sind aufwändig und zeitintensiv. Missbrauch und Verstöße sind schwer aufzudecken, oft wegen mangelnden, nachprüfbaren Informationen bei vielen Online-Anzeigen. Um Verantwortung für den Artenschutz zu übernehmen verbietet Kleinanzeigen den Handel mit geschützten Arten sowie Produkten geschützter Arten (bspw. Präparate, Elfenbein).

Welche Tiere dürfen bei Kleinanzeigen nicht gehandelt werden?
Alle Tiere und deren Präparate von Arten, die in der EU (EG) Artenschutzverordnung (Nr. 338/97) Anhang A oder B in der aktuellsten Fassung aufgeführt sind, selbst wenn eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt.

Gibt es Ausnahmen?
Das Anbieten von Papageien ist auf Kleinanzeigen grundsätzlich unzulässig. Auch Wellensittich, Nymphensittich und Halsbandsittich sind Papageienarten. Doch diese Vogelarten werden seit Generationen als Heimtiere gehalten und gezüchtet. Der Handel mit den hier genannten Arten stellt keine Gefährdung für die natürlichen Populationen dar. Daher werden sie im Gegensatz zu allen übrigen Papageien von den Bestimmungen von CITES ausgenommen und sind für Handel und Haltung freigegeben.

Sind Wildfänge nicht-geschützter Wildtiere zulässig?
Nein, gemäß der Grundsätze von Kleinanzeigen dürfen Wildfänge (bspw. Rehe, Igel, Wildschweine, Eichhörnchen, Füchse sowie Wildfänge nicht heimischer Arten) generell nicht angeboten werden. Ebenso sind entsprechende Gesuche auf Kleinanzeigen nicht zulässig.

Die Nachzucht von Wildtieren in Deutschland dient dem Arterhalt. Warum darf ich meine Tiere trotzdem nicht anbieten?
Um eine Art langfristig zu erhalten, müssen ihre wildlebenden Populationen und deren Lebensraum geschützt werden. Viele der in Gefangenschaft gezüchteten Tiere können niemals in der freien Natur ausgewildert werden, sie tragen somit nicht zu einem natürlichen Arterhalt bei. Bei stark gefährdeten und streng geschützten Arten besteht zudem eine besondere Gefahr, dass mit diesen seltenen Tieren illegale Geschäfte und Profit gemacht werden.

Beispiele für geschützte Arten

Tiere sowie Produkte von Tieren geschützter Arten dürfen auf Kleinanzeigen generell nicht gehandelt werden. Du darfst solche Tiere weder anbieten noch nach ihnen suchen. Die Einstufung einer Tierart als geschützt, kann beispielsweise in der Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz in Bonn nachgeschlagen werden. In unserer Bildergalerie findest du eine Auswahl von Arten, die auf Kleinanzeigen nicht gehandelt werden dürfen.

Hellroter Ara

Kapuzineraffe

Dünnfingergecko

Zwergseidenäffchen

Graupapagei

Rosenberg-Waran

Griechische Landschildkröte

Unsere Grundsätze und weiterführende Informationen

Für die Vermittlung von Tieren gelten auf Kleinanzeigen besondere Regeln. Beispielsweise ist es generell nicht erlaubt, Tiere zu verschenken, zu verleihen oder zu tauschen. Auch der Versand von Tieren ist nicht gestattet. Welche Regeln gelten, kannst du in unseren Grundsätzen zur Vermittlung von Tieren nachlesen. Weitere Informationen zur Vermittlung von Tieren (insbesondere Haustieren) findest du auf unserer Themenseite.

Im Sinne des Wildtier- und Artenschutzes sind wir mit vielen engagierten Personen und Vereinigungen im Gespräch. Mit dem IFAW pflegen wir einen langjährigen Austausch – auf folgender Seite erfährst du mehr über ihren Kampf gegen Wildtierkriminalität:
https://www.ifaw.org/de/programme/wildtierkriminalitat

Du hast noch Fragen zum Thema?

Hier findest du unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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