Für den Gesetzgeber ist ein Anbieter gewerblich tätig, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet. Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.
Sie handeln typischerweise gewerblich auf Kleinanzeigen, wenn Sie
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
Dienstleistungen anbieten
Stellenanzeigen für Ihr Unternehmen aufgeben
regelmäßig große Artikelmengen anbieten
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren, verkaufen
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
für Ihr Unternehmen einkaufen oder verkaufen
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen