Wann wird aus einem gelegentlichen Verkauf ein Gewerbe? Die Grenze ist oft fließend, die rechtlichen Folgen jedoch klar geregelt. Gemeinsam mit Heidi Kneller-Gronen, Rechtsanwältin und Hauptgeschäftsführerin des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH), erklären wir, wann Sie auf Kleinanzeigen als gewerblich gelten – und welche Pflichten von Impressum bis Widerruf Sie kennen müssen.
Der Sprung zur Gewerblichkeit
Viele starten auf Kleinanzeigen mit dem Verkauf von Dingen, die sie nicht mehr brauchen. Wer jedoch gezielt Ware einkauft, regelmäßig verkauft oder dauerhaft Einnahmen erzielt, nutzt die Plattform als professionellen Handelskanal.
In diesem Moment ändert sich der rechtliche Status: Plattformen wie Kleinanzeigen melden ab 30 Transaktionen oder 2.000 Euro Erlös pro Jahr automatisch Daten an die Finanzbehörden (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG). Das greift unabhängig vom Status und sorgt dafür, dass „privatgewerbliche“ Aktivitäten schneller auffallen. Die Regeln für gewerbliche Verkäufer greifen – das klingt erst einmal nach Aufwand, sorgt aber vor allem für Rechtssicherheit und schafft Vertrauen bei Ihren Kunden.
Frage: Wann gilt ein Verkäufer aus rechtlicher Sicht als gewerblich? Gibt es hier eine klare Grenze zur privaten Tätigkeit?
Heidi Kneller-Gronen: Eine exakt klare Grenze gibt es hier leider nicht. Auch dem Wortlaut des Gesetzes kann man nicht viel entnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) aber hat es definiert als „jede selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht lediglich privat ist“. Es gibt also die vier Parameter „selbstständig“, „nachhaltig“, „Gewinnerzielungsabsicht“ und „nicht lediglich privat“.
Die vier Merkmale sind keine mathematische Formel, sondern Indizien, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung betrachtet werden.
Was bedeutet das also konkret?
Selbstständig: Das bedeutet, dass Sie Ihr eigener Chef sind. Sie handeln auf eigene Rechnung, tragen das wirtschaftliche Risiko selbst und sind nicht weisungsgebunden (wie etwa ein Angestellter).
Nachhaltig: Ein einzelner Verkauf ist privat. Auch wenn Sie mehrmals verkaufen, ist das nicht automatisch gewerblich. Entscheidend ist, ob Sie mit Wiederholungsabsicht gezielt und regelmäßig Waren verkaufen.
Gewinnerzielungsabsicht: Das ist der Wunsch, am Ende ein Plus auf dem Konto zu haben. Es geht nicht nur darum, ob Sie bei einem einzelnen Verkauf Profit machen. Entscheidend ist, ob Sie sich wie ein Händler verhalten. Wenn Sie regelmäßig die gleichen Dinge verkaufen und das Ganze professionell planen, sieht das Finanzamt darin eine Absicht, Geld zu verdienen. Während ein Händler Gewinn machen will, versucht ein privater Verkäufer meistens nur, das Geld zurückzubekommen, das er selbst einmal für die Sache bezahlt hat.
Nicht lediglich privat: Dieser Punkt unterscheidet das Hobby vom Geschäft. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild noch der privaten Lebensführung zuzuordnen ist oder bereits eine Teilnahme am Markt darstellt.
