Geschenke finden, Betrug vermeiden: Vor den Festtagen sicher online shoppen

05.12.2023 | von Kleinanzeigen

Pressemitteilungen

Berlin/Bonn/Hamburg/Stuttgart, 5. Dezember 2023 – Die Vorweihnachtszeit ist traditionell eine der umsatzstärksten Zeiten im Einzelhandel. Viele Verbraucher entscheiden sich für Onlineshopping, um dem vorweihnachtlichen Trubel in den Innenstädten zu entkommen. Doch hinter den virtuellen Schaufenstern lauern auch Gefahren, die die Festtagsfreude trüben können.

Rund jeder fünfte Euro wird nach Prognosen des Handelsverband Deutschland (HDE) und des Institut für Handelsforschung (IfH Köln) vor den Festtagen online umgesetzt. Diese erhöhte Nachfrage und das lockerer sitzende Portemonnaie ihrer Opfer versuchen sich Cyberkriminelle zunutze zu machen, um arglose Käuferinnen und Käufer um ihr Geld zu bringen. Sie erstellen gefälschte Online-Shops (sogenannte Fakeshops) oder schicken Phishing-Mails. Auch die „Klassiker“ des Online-Betrugs wie Vorkasse- und Dreiecksbetrug haben nun Hochkonjunktur. Laut Cybersicherheitsmonitor (vormals Digitalbarometer), den Polizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang der Woche veröffentlicht haben, berichten Betroffene von Cyberkriminalität (27 %) am häufigsten von Betrug beim Online-Shopping (34 %).

Getarnter Betrug: Vorsicht vor Phishing Mittels Phishing versuchen Kriminelle, über E-Mails, Kurznachrichten oder gefälschte Websites persönliche Daten ihrer Opfer abzugreifen. Ihr Ziel ist es, mit den ergaunerten Daten Bankkonten zu plündern oder Accounts zu übernehmen. Wurden die Daten nicht per Phishing oder durch den Kontakt auf einer Plattform geklaut, können sie auch von unseriösen Adresshändlern (beispielsweise aus dem „Darknet”) stammen.

Verbraucher sollten daher niemals persönliche oder finanzielle Informationen preisgeben. Sie sollten sich stets fragen, welche Daten für die Abwicklung eines Geschäfts zwingend erforderlich sind. Nicht immer geht Phishing ein persönlicher Kontakt voraus. Daher sollten Betroffene auf häufige Merkmale von Phishing-Nachrichten achten: Dazu zählen insbesondere eine unpersönliche Ansprache, Rechtschreibfehler, ungewöhnliche Dringlichkeit und eine kryptische Absender-Adresse. Empfänger sollten in derartigen SMS, E-Mails oder Messenger-Nachrichten niemals auf Links klicken. Bei Zweifeln sollten sie über einen offiziellen Kanal mit dem vermeintlichen Absender Kontakt aufnehmen.

Betrüger haben es auf Kreditkartendaten abgesehen Die Weihnachtszeit nutzen Betrüger vor allem, um Zahlungsdaten abzugreifen. Besonders oft haben sie es dabei auf Kreditkartendaten abgesehen. Das regelmäßige Überprüfen von Kreditkartenabrechnungen hilft, unberechtigte Abbuchungen rechtzeitig zu erkennen. Diese sollten umgehend bei der kartenausgebenden Bank reklamiert werden. Die großen Kreditkartenanbieter verfügen mit dem sogenannten Chargeback-Verfahren über einen Schutzmechanismus für Karteninhaber. Dieser ermöglicht es den Kunden, unautorisierte oder betrügerische Transaktionen zu reklamieren und ihr Geld zurückzufordern. Auch nicht erhaltene Waren oder Dienstleistungen oder von der Beschreibung abweichende Produkte können Gründe für Chargebacks sein. Der belastete Betrag wird dabei zunächst wieder gutgeschrieben. Die Bank des Karteninhabers nimmt dann Kontakt mit dem Händler auf. Wenn die Bank feststellt, dass die Beanstandung gerechtfertigt ist, wird der Betrag endgültig gutgeschrieben. Andernfalls bleibt die Abbuchung bestehen.

Darüber hinaus sollten Verbraucher von Sicherheitsfunktionen wie 3D-Secure Gebrauch machen. Das 3D-Secure-Verfahren erhöht die Sicherheit beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Internet. Unter Bezeichnungen wie „Verified by Visa“ oder „Mastercard Identity Check“ verbirgt sich der aktuell höchste Sicherheitsstandard bei der Online-Kartenzahlung. Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ verpflichtet Händler und Zahlungsdienstleister zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“. Bis auf wenige Ausnahmen müssen Herausgeber von Karten deshalb sicherstellen, dass bei der Authentifizierung zwei von drei Faktoren erfüllt werden – beispielsweise mittels Eingabe eines Passworts, einer TAN oder dem Fingerabdruck.

Sichere Zahlungsmethoden verwenden – aber richtig Eine weitere Gefahr, nicht nur in der Weihnachtszeit, besteht in der Verwendung unsicherer Zahlungsmethoden. Zu den häufigsten Maschen zählt der Vorkassebetrug. Beim Onlineshopping sollten daher nur Zahlungsmethoden verwendet werden, die einen Käuferschutz bieten. Viele Plattformen haben dazu eigene Systeme. Einer der bekanntesten plattformunabhängigen Anbieter ist PayPal. Nutzer sollten sich bei Verwendung dieser Dienste jedoch stets mit den Bedingungen vertraut machen.

Tarnung und Täuschung: Fakeshops erkennen Auf den ersten Blick sehen Fakeshops seriös aus – professionelle Gestaltung, attraktive Angebote, vertraute Siegel. Doch wer bei gefälschten Onlineshops kauft, erhält keine Ware und sieht sein Geld nie wieder. Egal ob Brennholz, Haushaltsgeräte, Spielwaren oder Unterhaltungselektronik: Fakeshops gibt es zuhauf – und täglich kommen neue hinzu. Die Betreiber operieren oft aus dem Ausland – häufig mit gefälschten oder gestohlenen Daten. Aber es gibt einige Details, die Fakeshops als solche enttarnen: Dazu zählen insbesondere ungewöhnlich niedrige Preise, ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, eine unverschlüsselte Verbindung oder die Tatsache, dass die Bezahlung nur per Vorkasse möglich ist.

Wer zweifelt, ob ein Shop seriös ist, kann für eine erste Prüfung den „Fakeshop-Finder“ (https://www.fakeshopfinder.de) der Verbraucherzentrale nutzen. Dieser prüft, ob eine Website bereits erfasst wurde. Wenn diese noch nicht bekannt ist, wird sie auf übliche Merkmale von Fakeshops untersucht. Verbraucher erhalten daraufhin konkrete Handlungsempfehlungen.

Mit der SHS-Regel gegen Betrug Allgemein ist beim Onlineshopping Vorsicht geboten, nicht nur während der Weihnachtszeit. Verbraucher sollten sich damit vertraut machen, wie die Kriminellen vorgehen. Und: Viele Betrugsversuche lassen sich bereits durch das Berücksichtigen einfacher Tipps enttarnen. So bildet die „SHS-Regel” der Initiative Sicher Handeln eine Basis für sicheres Handeln im Netz.

Stoppen. Halte inne. Seriöse Anbieter werden dich nicht zu einer Handlung drängen. Es ist okay, eine verdächtige Anfrage abzulehnen oder zu ignorieren. Wäge stets mögliche Risiken ab – vertraue auf dein Bauchgefühl. Gib grundsätzlich nur zwingend erforderliche Daten preis!

Hinterfragen. Niemand hat etwas zu verschenken. Frage dich: Wie würdest du anstelle deines Gegenübers handeln? Lasse dich nicht von Legenden blenden: Wenn etwas zu gut scheint, um wahr zu sein – ist es nicht wahr! Wenn du dir unsicher bist oder etwas zum ersten Mal tust – informiere dich! Hole dir Unterstützung bei erfahrenen Bekannten oder Experten!

Schützen. Du vermutest einen Betrugsversuch? Schütze dich und andere, indem du Verdächtiges an die jeweilige Plattform meldest. Erstatte gegebenenfalls auch Anzeige bei der Polizei.

Über die Initiative Sicher Handeln Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (kurz: ProPK), die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (kurz: DFK), Deutschland sicher im Netz e. V.(kurz: DsiN), RISK IDENT sowie Kleinanzeigen setzen sich mit der Initiative Sicher Handeln für mehr Aufklärung beim Thema Online-Betrug ein. Auf der Webseite stark-gegen-betrug.de erklären die Initiatoren gängige Betrugsmethoden und geben hilfreiche Tipps, wie man diese erkennen und richtig reagieren kann.

Ansprechpartner für Medien

Pierre Du Bois - Pressesprecher

medien@kleinanzeigen.de
Nach oben