Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber später als wichtiger Nachweis dienen. Deshalb solltest du bei jeder Wohnungsabnahme solch ein Protokoll erstellen – eins für deine alte Wohnung und eins für deine neue.
Dabei gibt es einen kleinen Unterschied: Denn in der neuen Wohnung gehst du selbst auf die Suche nach Mängeln. In deiner alten Wohnung tut dies der Vermieter. Das bedeutet aber auch: Wenn der Vermieter keine Mängel findet, hast du eine gute Chance, deine Kaution vollständig zurückzuerhalten.
Das Wohnungsübergabeprotokoll schafft also Sicherheit zwischen dir und deinem Vermieter. Denn während der Wohnungsübergabe begeht ihr die Wohnung gemeinsam. Im Übergabeprotokoll wird alles genau festgehalten und dokumentiert.
Am Ende hältst du mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wohnungsübergabeprotokoll eine vollständige Bestandsaufnahme in deinen Händen. Das ist eine wertvolle Hilfe, falls später Uneinigkeit über bestimmte Punkte herrschen sollte. Dann genügt nämlich einfach ein Blick in das Wohnungsübergabeprotokoll.
Tipp: Wenn der Vermieter kein Interesse an einem Wohnungsübergabeprotokoll hat, kannst du trotzdem eins anfertigen. Nimm deshalb zusätzlich zu einem Wohnungsübergabeprotokoll auch noch eine Person als unabhängigen Zeugen mit zur Wohnungsabnahme. Deine Begleitung sollte das Übergabeprotokoll dann ebenfalls unterschreiben.