Ich möchte ein E-Book/einen E-Bookreader verkaufen, geht das?
Du darfst E-Bookreader/E-Books bei Kleinanzeigen einstellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
- Du verkaufst nur Artikel, die du rechtmäßig verkaufen darfst.
- Aus deinem Angebot geht klar und deutlich hervor, dass du Inhaber sämtlicher an dem Artikel bestehenden Rechte inkl. Eigentumsrechte sowie der Rechte des geistigen Eigentums (insb. Urheberrechte oder ähnliche Schutzrechte) an dem Artikel bist oder dass der Verkauf des Artikels durch den Inhaber dieser Rechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
- z. B. eine Kochrezeptsammlung, die du berechtigterweise selbst geschrieben hast und an denen du sämtliche Rechte besitzt
- Du sorgst für die Einhaltung etwaiger mit den Lizenzgebern geschlossener Vertragsvereinbarungen.
(Wenn du ein digitales Medium im Wiederverkauf anbietest, gib in deinem Angebot an, dass du einen rechtmäßig erworbenen Artikel verkaufst und dass du sämtliche Kopien des Artikels von all deinen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten entfernt hast oder dass du deine eigene Verwendungsmöglichkeit des Artikels anderweitig endgültig und unumkehrbar beendet hast. Diese Aussage in deinem Angebot muss den Tatsachen entsprechen.)
- Dein Angebot umfasst keine Software, die den Computer anderer schädigt, die zu unlauteren Zwecken, wie dem Versenden von Spam-E-Mails oder der Verbreitung eines Computervirus, verwendet werden könnte oder die die Privatsphäre anderer verletzt (z.B. Spyware oder Cookies).
Beispiele für digitale Medien, die bei Kleinanzeigen nicht eingestellt werden dürfen:
- E-Books oder Hörbücher, für die du keine Urheberrechte besitzt und für die du nicht nachweisen kannst, dass der Weiterverkauf des Artikels durch den Inhaber der Urheberrechte bzw. ähnlicher Schutzrechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde bzw. sonst rechtlich zulässig ist.