Was muss ich als Anbieter bei Anzeigen für Räumlichkeiten (insbesondere privaten Wohnraum) in Deutschland beachten?


Hier findest du Informationen, wenn du als Anbieter Räumlichkeiten in Deutschland zur Verfügung stellen möchtest.

Mehrere deutsche Bundesländer und Städte haben mittlerweile ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung und zum Schutz von Wohnraum eingeführt, so zum Beispiel das Hamburger Wohnraumschutzgesetz oder das Berliner Zweckentfremdungsgesetz.

Falls du insbesondere als privater Anbieter vor allem Wohnraum zur Kurzzeitmiete anbieten möchtest, werden die neuen Regelungen für dich relevant, da sie deine Verpflichtungen diesbezüglich festlegen.

Welche Voraussetzungen für die Vermietung deiner Räumlichkeit zu erfüllen sind, hängt von der örtlichen Gesetzgebung ab. Informationen hierzu findest du auf der offiziellen Internetseite deiner Stadt oder deines Bundeslandes.

Teilweise benötigst du eine Genehmigung der zuständigen Behörde und in manchen Städten muss eine Registernummer beantragt werden, in Hamburg ist das zum Beispiel die Wohnraumschutznummer. Diese Nummer musst du dann der Beschreibung deiner Anzeige hinzufügen.

Die vorstehenden Angaben sind rein informativ und sollen dir nur eine Hilfestellung bieten. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben. Änderungen, Irrtümer und Tippfehler sind ausdrücklich vorbehalten.

Du bist dafür verantwortlich, dich über deine rechtlichen Verpflichtungen und Änderungen selbstständig zu informieren. Die oben stehenden Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Fragen kannst du dich direkt an die zuständige Behörde deiner Stadt oder einen Anwalt wenden.

Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird der Link umgehend entfernt.

Stand: Juli 2022