Auto privat verkaufen: So klappt’s!

Du willst den besten Preis für deinen Gebrauchtwagen?

Dann solltest du dein Auto privat verkaufen. Mit diesen 5 Schritten läuft der Verkauf deines Fahrzeugs reibungslos ab.

Es ist weniger Aufwand, einen Wagen in Zahlung zu geben, als das Auto privat zu verkaufen.

Händler organisieren die Formalitäten jeden Tag, zahlen zügig und ersparen dir damit Arbeit. Wenn du jedoch einen möglichst hohen Preis erzielen willst, solltest du dein Auto privat verkaufen. Der Händler will schließlich auch etwas an dem Geschäft verdienen. Er bietet seine Services also nicht nur aus Freundlichkeit an, sondern gegen Geld.

Und das heißt konkret: Entweder du bekommst für deinen Gebrauchten weniger, als wenn du das Auto privat verkaufst. Oder du erhältst einen niedrigeren Nachlass auf deinen Neuen.

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Es lohnt sich also durchaus, den für dich etwas aufwendigeren Weg zu gehen und das Auto privat zu verkaufen.

Wenn du dich dafür entscheidest, solltest du strukturiert vorgehen.

Unser 5-Schritte-Plan für das private Autoverkaufen hilft dir, häufige Fehler zu vermeiden.

1. Schritt: Schönheitsbehandlung für deinen Alten

Bevor du dein Auto zum privaten Verkauf anbietest, solltest du es aufbereiten.

Eine ausführliche Wäsche innen und außen sorgt für einen guten ersten Eindruck. Oft lohnt sich auch eine Motorwäsche. Die meisten Interessenten wagen schließlich auch beim privaten Autoverkauf gerne einen Blick unter die Kühlerhaube. Nach der Universalreinigung folgt Phase 2: Das Ausbessern kleiner Lackschäden und Kratzer mit einem Korrekturstift. Hierfür solltest du dir Zeit nehmen. Je besser der erste Eindruck, desto eher sind Käufer bereit, mehr Geld zu bezahlen.

2. Schritt: Ein aussagekräftiges Inserat aufgeben

Eine ansprechende Anzeige ist auch als Privatperson wichtig, um sein Auto zu verkaufen

Dazu gehören zum Beispiel aussagekräftige, bei Tageslicht aufgenommene Fotos deines Gebrauchtwagens. Zudem sollte dein Inserat die wichtigsten Fakten nennen. Es ist wichtig, detaillierte Angaben insbesondere zu Baujahr, Kilometerleistung, Ausstattung und Preis zu machen. Was dein alter Wagen wert ist, kannst du schnell und einfach mit einem Tool zur Autobewertung ermitteln. Ob du ein Angebot zum Festpreis machst oder Verhandlungen erlaubst, ist Geschmackssache.

Die größte Wirkung haben Anzeigen im Internet. Aber auch Inserate in Zeitungen oder Stadtteilmagazinen können sich lohnen.

Wichtig: Versprich nichts, was du nicht halten kannst. Was in der Beschreibung steht, muss stimmen. Sonst kannst du dir mit einem privaten Autoverkauf Ärger einhandeln. Fehlt dem Wagen nämlich eine „zugesicherte Eigenschaft“, kann der Käufer den Vertrag anfechten. Das Geschäft wird rückabgewickelt und du fängst von vorne an. Der Käufer kann aber auch die Mängel nach dem Verkauf als Schadensersatz geltend machen und das Auto trotzdem behalten. Auf diese Weise mindert er seinen Kaufpreis.

Du hast das Auto, das du privat verkaufst, selbst gebraucht erworben? Dann solltest du besonders vorsichtig sein. Unfallfreiheit etwa solltest du nur zusichern, wenn du sicher weißt, dass auch dein Vorgänger keinen Unfall hatte. Das ist nicht der Fall? Dann sichere Unfallfreiheit nur für die Zeit zu, in der das Fahrzeug dir gehörte.

3. Schritt: Den Vertrag für den privaten Autoverkauf vorbereiten

Theoretisch kannst du als Privatperson dein Auto per Handschlag verkaufen. Sicherer ist aber ein schriftlicher Vertrag. Online findest du vorgefertigte Kaufverträge, die du nur noch ausfüllen musst. Achte dabei darauf, wo du dir den Kaufvertrag herunterlädst. Damit bist du auch juristisch gut abgesichert zum Beispiel beim Thema Gewährleistung. Wenn du dein Auto privat verkaufst, solltest du die nämlich ausschließen. Sonst haftest du 2 Jahre lang für Mängel, die nach dem Kauf auftreten.

Damit der Gewährleistungsausschluss klappt, musst du beim privaten Autoverkaufen ein paar Dinge beachten. Wichtig ist vor allem, dass du im Vertrag bereits bekannte Mängel nennst. Verschweigst du hingegen, dass der Wagen schon mal einen Unfall hatte, machst du dich angreifbar. Auch dir bekannte anstehende Reparaturen, die den Wert des Autos bedeutend mindern, musst du nennen. Ansonsten kann dies für dich ebenfalls problematisch werden.

Angeben musst du beim privaten Autoverkaufen außerdem, ob der Wagen ein Importauto ist. Gleiches gilt, wenn der Wagen früher als Mietwagen oder Taxi zum Einsatz kam. Verschweigst du solche Umstände, haftest du dafür 3 Jahre lang wegen arglistiger Täuschung.

Reparierte Bagatellschäden (kleinere Beulen, abgebrochene Spiegel, gesplitterte Scheinwerfer) musst du nicht von dir aus angeben. Fragt dein Gegenüber später gezielt nach, muss du sie aber nennen.

Tipp: Wann eine Reparatur nicht mehr als Bagatelle gilt, ist schwer zu beurteilen. Wenn du nicht sicher bist, frag beim Experten nach.

Mustervertrag Autoverkauf

4. Schritt: Besichtigung und Probefahrten vereinbaren

Interessenten werden dein Auto meist nicht nur ansehen, sondern auch Probefahren wollen. Das ist verständlich. Allerdings solltest du auch hier auf der Hut sein.

Lass dir vor der Fahrt Führerschein und Personalausweis des potenziellen Käufers zeigen. Mache eine Kopie der Unterlagen. Geht das nicht, notiere dir Namen und Ausweisnummer.

Private Autoverkäufer müssen sich vor einer Probefahrt absichern.

Lass dir eine Erklärung unterschreiben, dass der Interessent „auch für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet“. Am besten setzt du dich bei der Probefahrt auf den Beifahrersitz. Solltest du an einen Betrüger geraten sein, kann er so nicht einfach mit deinem Auto durchbrennen.

5. Schritt: Den privaten Autoverkauf besiegeln und amtlich machen

Auch wenn es beim privaten Autoverkauf um größere Summen geht, gilt die goldene Regel: Nur Bares ist Wahres. Überweisungen sind umständlich, Schecks zu unsicher.

Besteh deshalb darauf, deinen Gebrauchten nur gegen ein Bündel Scheine zu übergeben. Hast du den Kaufpreis vollständig erhalten, stellst du eine Quittung aus. Erst dann übergibst du dem Käufer Auto, Papiere und Schlüssel. Idealerweise solltest du dabei einen Zeugen haben.

Damit alles reibungslos verläuft, solltest du für den privaten Autoverkauf folgende Dokumente zusammengestellt haben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Kfz-Schein), wenn du das Auto angemeldet verkaufst. Abmeldebescheinigung, wenn du es abgemeldet verkaufst.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief)
  • Bestätigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU), wenn das Auto älter als 3 Jahre ist.
  • Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für alle An- und Umbauteile. Das ist vor allem für alle Tuner und Bastler wichtig.
  • Bescheinigungen über Inspektionen, Reparaturen und Werkstattrechnungen

Jetzt musst du den privaten Autoverkauf nur noch der Zulassungsstelle melden und deiner Versicherung Bescheid geben. Dann hast du es geschafft und kannst das frisch verdiente Geld in einen neuen fahrbaren Untersatz investieren.

Hinweis: Du benötigst für die Zulassungsstelle und deine Versicherung eine Übernahmebestätigung mit der Unterschrift des Käufers.

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